Spendenabsetzbarkeit

Durch Ihre Hilfe ist es uns möglich, viele Heilbehelfe wie z.B. Rollstühle, Leibstühle usw. anzuschaffen, die dann kostenlos an unsere Mitbürger weiter verliehen werden können.

Mit Ihren Spenden werden auch "Essen auf Rädern", Ausflüge mit unseren Klienten und vieles mehr finanziert, da wir für diese Leistungen keine öffentlichen Gelder erhalten.

 

Seit Dezember 2010 sind Ihre Spenden für unseren Verein
gemäß § 4a Z 3 und 4 EStG STEUERLICH ABSETZBAR!

 

Kontoverbindung:AT14 3635 8000 0372 9225
                   BIC RTZIAT22358

Durch Ihre Hilfe ist es uns möglich, viele Heilbehelfe wie z.B. Rollstühle, Leibstühle usw. anzuschaffen, die dann kostenlos an unsere Mitbürger weiter verliehen werden können.

Mit Ihren Spenden werden auch "Essen auf Rädern", Ausflüge mit unseren Klienten und vieles mehr finanziert, da wir für diese Leistungen keine öffentlichen Gelder erhalten.

 

 

Mit dem neuen Gesetz der „Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung“ müssen nun alle Spenden ab 01.01.2017, die als Sonderausgabe berücksichtigt werden sollen, von den jeweiligen Organisationen erfasst und im Folgejahr an das Finanzamt übermittelt werden.

Dazu ist es notwendig, Vor- und Zuname und das Geburtsdatum bei der Spende anzugeben, ansonsten werden die Spenden ab 2017 vom Finanzamt nicht mehr als Sonderausgaben berücksichtigt!

 

Betriebliche Spenden sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie als Betriebsausgabe erfasst werden.